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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Sanktionen allg. Strafrechtas
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Auflagen und Weisungen des § 153a
-Schadenswiedergutmachung

-Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen
Einrichtung oder der Staatskasse

-sonstige gemeinnützige Leistungen

-Unterhaltspflichten in bestimmter Höhe nachkommen
(Nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen)

-ernsthaftes Bemühen um einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) um die
Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder
die Wiedergutmachung zu erstreben

-Teilnahme an einem Aufbauseminar zum Straßenverkehrsgesetz

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Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 03.03.2010

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