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Natürliche Kriminalitätsbegriff
Gemeint ist damit, dass es Handlungen gibt (einen Kernbestand der Kriminalität), die zu allen Zeiten in allen Kulturen als verwerflich eingestuft und entsprechend bestraft werden: etwa Mord, Totschlag,m Vergewaltigung, Diebstahl, also "delicta mala per se" ( Handlungen die auch ohne Verbot als verwerflich gelten) im Gegensatz zu "delicta mere prohibita" ( Handlungen die nur deshalb als verwerflich gelten, weil sie verboten sind).