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Kriminalitätbegriff
Nach dem strafrechtlichen Kriminalittsbegriff sind alle solche Handlungen " kriminell", die durch ein Straf- Gesetz mit strafe bedroht sind
Genauer : Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen.
Genauer : Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen.
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Quelle: Hans -dieter.Schwind , kriminologie eine Praxisorientierte Einführung mit Beispielen
Quelle: Hans -dieter.Schwind , kriminologie eine Praxisorientierte Einführung mit Beispielen