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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Welche Form muss ein Verwaltungsverfahren haben?
Nach Art. 10 BayVwVfG Grundsatz der Nichtförmlichkeit, sofern nichts anderes durch Gesetz vorgeschrieben.

Förmliche Verwaltungsverfahren:
⬛ Planfeststellungsverfahren
⬛ Verfahren über eine einheitliche Stelle
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Gesetz
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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