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europarechtl Amtshaftung =/ Art 340 UA 2 AEUV
- zB wg fehlender RL Umsetzung
- abgeleitet aus effet utile Prinzip Art 4 III EUV
+ (str) ob neben/statt deutscher Amtshaftung
1. Ziel d RL muss d Verleihung v bestimmten R dienen
2. Verstoß gegen UnionsR ist hinreichend bestimmt
- Tun/Dulden/Unterlassen v Organen d MS
- hinreichend qualifiziert indiziert durch Versäumnis d Umsetzungsfrist
3. Kausalzusammenhang
Nach EuGH ist Anspruchsgegner frei wählbar (EU/MS)
- abgeleitet aus effet utile Prinzip Art 4 III EUV
+ (str) ob neben/statt deutscher Amtshaftung
1. Ziel d RL muss d Verleihung v bestimmten R dienen
2. Verstoß gegen UnionsR ist hinreichend bestimmt
- Tun/Dulden/Unterlassen v Organen d MS
- hinreichend qualifiziert indiziert durch Versäumnis d Umsetzungsfrist
3. Kausalzusammenhang
Nach EuGH ist Anspruchsgegner frei wählbar (EU/MS)
Tags: Staatshaftung
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