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Was versteht man unter einem unbestimmten Rechtsbegriff?
Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein Begriff, der über die Begriffen allgemein eigene Unschärfe hinaus bewußt offengehalten worden ist, um unterschiedliche Sachverhaltskonstellationen zu erfassen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010