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Wie ist das Verhältnis zwischen § 854 und dem Kondiktionsanspruch gem. §§ 812, 925 bei Anfechtung des Kausalgeschäfts bei Grundstücksübertragungsgeschäften?
§ 854 ist in dieser Konstellation nicht anwendbar, da wegen der Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts die Grundbuchlage mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Somit ergibt sich aus § 812 nur ein Anspruch auf Rückübereignung im Wege der amtlichen Grundbuchänderung gem. § 925.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010