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Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 können durch Bundesgesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Handelt es sich bei diesen Verordnungen sämtlich um Bundesrecht?
Nein, um Bundesrecht handelt es sich nur, wenn Normgeber ein Bundesorgan ist. Sofern Landesregierungen durch Bundesgesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt sind, handelt es sich bei diesen um Landesrecht.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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