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Unter welchen Voraussetzungen kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen?
Zum einen, wenn ein zum Bundeskanzler Gewählter die absolute Mehrheit im Bundestag nicht erreicht hat (Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG), zum anderen, wenn ein Antrag des Bundeskanzlers ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gefunden hat (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG).
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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