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Anvertrautsein i.S.v. § 246 II StGB
... solche Sachen, deren Gewahrsam der Täter vom Eigentümer oder von einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder zurückzugeben.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010