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Anvertrautsein i.S.v. § 246 II StGB
... solche Sachen, deren Gewahrsam der Täter vom Eigentümer oder von einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder zurückzugeben.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010