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Verstößt es gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, dass ein Listenbewerber seine Anwartschaft auf ein Mandat verliert, wenn er vor Annahme der Wahl aus der Partei ausscheidet?
Nein, die Reserveliste soll ja gerade gewährleisten, dass die Parteien eventuell freigewordene Parlamentsmandate aus den eigenen Reihen besetzen können. Es wäre widersinnig, wenn Bewerber auch dann ihre Anwartschaft auf ein Mandat behielten, wenn sie aus der Partei ausgeschieden sind. Im Übrigen ist das Parteiausschlussverfahren hinreichend formalisiert (§ 10 V PartG) und dem Ausgeschlossenen steht der Rechtsweg offen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010