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Was ist bei einem Lokbespannten Reisezug zu beachten, wenn die Wagenzuglänge 400 meter überschreitet?
Wenn die Bremsstellung R/P vorgeschrieben ist,
müssen bei Fahrzeugen in Bremsstellung P, R oder R+Mg
bei einer Länge von mehr als 400 Metern je angefangene 10 Meter, die über 400 Meter hinausgehe, 1% vom Bremsgewicht abgezogen werden.
müssen bei Fahrzeugen in Bremsstellung P, R oder R+Mg
bei einer Länge von mehr als 400 Metern je angefangene 10 Meter, die über 400 Meter hinausgehe, 1% vom Bremsgewicht abgezogen werden.
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Quelle: 915.0101Z01 3 (10)
Quelle: 915.0101Z01 3 (10)