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Beschreibe die historischen Etappen bei der Entwicklung einer europäischen Berufsbildungspolitik
Allmähliche Abkehr von der Harmonisierungsdoktrin und Hinwendung zu Einheit durch Vielfalt
Frühphase der Europäisierung: Versuch der Harmonisierung; Konvergenz (Berufsbildung bereits in Römischen Verträgen erwähnt → Ziel war möglichst breiter Gestaltungsspielraum für Gemeinschaftsorgane und Wunsch möglichst großer Einheitlichkeit in Berufsbildungssystemen); z.B. 1963: Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Berufsbildung vom Rat der EG
→ gemeinsame harmonische Entwicklung der Berufsbildungssysteme wurde angestrebt. Kern des Interessen- und Kompetenzkonflikts zwischen EG und Nationalstaaten (Misstrauen der Nationalstaaten)
1973: Dahrendorf-Memorandum:
Harmonisierung des Bildungswesens ist weder realistisch noch notwendig, Kernaufgabe der EG liegt in Ergänzung der Nationalstaatspolitik, Stärke liegt in Vielfalt der kulturellen Traditionen, Ziel muss europäische Dimension im Bildungswesen sein -> Zentrales Ziel wird Transparenz (deutlich in Maastrichter Verträgen):
# Allgemeine Bildung / Jugend: Spracherwerb fördern, interkulturelle Kompetenz, Förderung der Mobilität durch Anerkennung, Austausch zwischen Bildungseinrichtungen → Europäische Rat kann Empfehlungen ausprechen.
# Berufliche Bildung: Anhebung des Qualifikationsniveaus, Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung an neue Erfordernisse, Integration Jugendlicher, Reintegration Erwerbsloser → Europäischer Rat kann Maßnahmen beschließen
In der Folgezeit entwickelt sich das Subsidiaritätsprinzip als Alternative zur Harmonisierung
→ EU darf helfen und eingreifen, wenn nationalstaatliche Politik den Europäisierungsprozess nicht allein meistert; auch dann nur durch Fördermaßnahmen/ Aktionsprogramme
Präzise Definition fehlt → immer wieder Interessenkonflikte
zum Teil mit Anrufung EuGH; z.B. Erasmus-Urteil!
Richtungweisend bis heute: Anerkennung von Vielfalt; Unterschiedlichkeit der Systeme sowie Freiwilligkeit
Frühphase der Europäisierung: Versuch der Harmonisierung; Konvergenz (Berufsbildung bereits in Römischen Verträgen erwähnt → Ziel war möglichst breiter Gestaltungsspielraum für Gemeinschaftsorgane und Wunsch möglichst großer Einheitlichkeit in Berufsbildungssystemen); z.B. 1963: Allgemeine Grundsätze zur Durchführung der Berufsbildung vom Rat der EG
→ gemeinsame harmonische Entwicklung der Berufsbildungssysteme wurde angestrebt. Kern des Interessen- und Kompetenzkonflikts zwischen EG und Nationalstaaten (Misstrauen der Nationalstaaten)
1973: Dahrendorf-Memorandum:
Harmonisierung des Bildungswesens ist weder realistisch noch notwendig, Kernaufgabe der EG liegt in Ergänzung der Nationalstaatspolitik, Stärke liegt in Vielfalt der kulturellen Traditionen, Ziel muss europäische Dimension im Bildungswesen sein -> Zentrales Ziel wird Transparenz (deutlich in Maastrichter Verträgen):
# Allgemeine Bildung / Jugend: Spracherwerb fördern, interkulturelle Kompetenz, Förderung der Mobilität durch Anerkennung, Austausch zwischen Bildungseinrichtungen → Europäische Rat kann Empfehlungen ausprechen.
# Berufliche Bildung: Anhebung des Qualifikationsniveaus, Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung an neue Erfordernisse, Integration Jugendlicher, Reintegration Erwerbsloser → Europäischer Rat kann Maßnahmen beschließen
In der Folgezeit entwickelt sich das Subsidiaritätsprinzip als Alternative zur Harmonisierung
→ EU darf helfen und eingreifen, wenn nationalstaatliche Politik den Europäisierungsprozess nicht allein meistert; auch dann nur durch Fördermaßnahmen/ Aktionsprogramme
Präzise Definition fehlt → immer wieder Interessenkonflikte
zum Teil mit Anrufung EuGH; z.B. Erasmus-Urteil!
Richtungweisend bis heute: Anerkennung von Vielfalt; Unterschiedlichkeit der Systeme sowie Freiwilligkeit
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013