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Wirkung einer erfolgreichen NK
Die Norm wird für unwirksam erklärt
VA die aufgrund der Norm ergehen können aber nach ihrer Bestandskraft nicht mehr angefochten werden, können aber auch nicht mehr wirksam vollzogen werden (47 V S. 3 iVm 183 VwGO)
VA die aufgrund der Norm ergehen können aber nach ihrer Bestandskraft nicht mehr angefochten werden, können aber auch nicht mehr wirksam vollzogen werden (47 V S. 3 iVm 183 VwGO)
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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