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Entzug des Gemeindevertretermandats
- nicht durch Beschluss der anderen möglich
- Verzicht nur durch eigene Erklärung möglich
- der Verzicht muss schriftlich erklärt werden - § 33 KWG
- Verzicht nur durch eigene Erklärung möglich
- der Verzicht muss schriftlich erklärt werden - § 33 KWG
Tags: Kommunalrecht
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