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innerbetrieblicher Schadensausgleich
leicht (AN 0/AG 100) - mittel (AN 50/AG 50) - grob (AN 100/AG 0)
- bezüglich der Fahrlässigkeit
bei betrieblicher Tätigkeit
- Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit ist relevanter Faktor für die Schadensverteilung
- bezüglich der Fahrlässigkeit
bei betrieblicher Tätigkeit
- Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit ist relevanter Faktor für die Schadensverteilung
Tags: Arbeitsrecht, Schadensersatz
Quelle:
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