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Wie sind steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen?
Steuerliche Verlustvorträge sind nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen, sofern sie sich innerhalb der nächsten fünf Jahre voraussichtlich ausgleichen (Tz. 221).
Tags: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Jahresabschluss
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513881_0003&sprungmarke=RZ_221&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Jahresabschluss
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014