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Was ist bei ungenügender Bremswirkung zu unternehmen?
Wird ungenügende Bremswirkung festgestellt,
so ist eine Schnellbremsung bzw. Notbremsung auszuführen und das
Signal Zp 5 „Notsignal“ wiederholt zu geben.
Alle verfügbaren Bremsen (z.B. dynamische Bremsen,Magnetschienenbremsen,
Feststellbremsen) sind einzusetzen.
Das Zugbegleitpersonal hat auf Notsignal die Notbremse zu ziehen und alle erreichbaren Feststellbremsen zu bedienen.
Wirkt die selbsttätige Bremse nicht, ist die Zusatzbremse zu betätigen.
so ist eine Schnellbremsung bzw. Notbremsung auszuführen und das
Signal Zp 5 „Notsignal“ wiederholt zu geben.
Alle verfügbaren Bremsen (z.B. dynamische Bremsen,Magnetschienenbremsen,
Feststellbremsen) sind einzusetzen.
Das Zugbegleitpersonal hat auf Notsignal die Notbremse zu ziehen und alle erreichbaren Feststellbremsen zu bedienen.
Wirkt die selbsttätige Bremse nicht, ist die Zusatzbremse zu betätigen.
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Quelle: 915.0107 6 (2)
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