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Wann beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrates?
neuer BR: Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses
bestehender BR oder mit Ende der Amtszeit des alten BR
(§21, S.1, BetrVG)
§21 Satz 1 BetrVG
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
bestehender BR oder mit Ende der Amtszeit des alten BR
(§21, S.1, BetrVG)
§21 Satz 1 BetrVG
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
Tags:
Quelle: §21, S.1, BetrVG
Quelle: §21, S.1, BetrVG
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016