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Beschwerdebefugnis in der Individualverfassungsbeschwerde
- mgl. GrundR Verletzung; Art 1-19, 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104
- selbst betroffen
- gegenwärtig
+ bei nicht spürbaren Eingriffen kann gegen das Gesetz vorgegangen werden
- Unmittelbarkeit
+ Betroffenheit ohne weiteren Vollzugsakt
P Unmittelbarkeit bei Gesetz
- Unmittelbarkeit wird bejaht wenn Abwarten auf den letzten Vollzugsakt unzumutbar ist
- selbst betroffen
- gegenwärtig
+ bei nicht spürbaren Eingriffen kann gegen das Gesetz vorgegangen werden
- Unmittelbarkeit
+ Betroffenheit ohne weiteren Vollzugsakt
P Unmittelbarkeit bei Gesetz
- Unmittelbarkeit wird bejaht wenn Abwarten auf den letzten Vollzugsakt unzumutbar ist
Tags: Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht
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