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Ab welcher Höhe des Veräußerungsgewinns kommt ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht mehr in Betracht?
Auf Grund der Abschmelzungsklausel des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG ist ein Freibetrag nicht zu gewähren, wenn der Veräußerungsgewinn 181.000 € (136.000 € + 45.000 €) oder mehr beträgt (Tz. 241).
Tags: Einkommensteuer
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514749_0010&sprungmarke=RZ_241&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014