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Welche vier Voraussetzungen sind an einen Grundrechtseingriff im Rahmen es sog. klassischen Eingriffsbegriffs zu stellen?
Als Grundrechtseingriff werden hiernach solche Beeinträchtigungen bewertet, die (1) gezielt (final) stattfinden und nicht lediglich eine unbeabsichtigte Nebenfolge darstellen, (2) durch Rechtsakt erfolgen und nicht bloß durch rein tatsächliches Handeln, (3) unmittelbare Konsequenz des staatlichen Handelns sind und (4) die im Wege von Befehl und Zwang durchgesetzt werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010