CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / Strafrecht BT
46
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, § 248b StGB

- Kraftfahrzeuge: § 248b IV StGB (Legaldefinition)

- Ingebrauchnehmen: die besimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel zum Zwecke der Fortbewegung, wobei es unerheblich ist, ob dies mit oder ohne Ingangsetzen des Motors geschieht

- Umstritten ist das unbefugte Weitergebrauchen:
    - e.A.: vom Wortlaut her ist nur die erstmalige Ingebrauchnahme gemeint
    - h.M.: es kann keinen Unterschied machen, ob die Nutzung von Anfang an gegen den Willen des Berechtigten oder erst nach Zeitblauf erfolgt
- Umstritten ist, ob der Berechtigte mit dem Ingebrauchnehmen an sich oder mit den Modalitäten des Gebrauchs nicht einverstanden sein soll
    - e.A.: unbefugtes Ingebrauchnehmen (+)
    - a.A.: Spezialfall  der Pönalisierung bloßer Vertragsverletzungen, daher unbefugtes Ingebrauchnehmen (-)

- Konkurrenzen: ausnahmsweise verdrängt § 248b  StGB den § 242 StGB, sofern es um den Diebstahl am Benzin geht (sonst keine eigenständige Bedeutung des § 248b StGB)
Tags: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
Quelle: juriq
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English