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Wann liegt immer eine Garantenstellung aus Ingerenz vor?
Eine Garantenstellung aus Ingerenz liegt jedenfalls dann vor, wenn der Täter durch ein vorwerfbares, pflichtwidriges Tun die nahe Gefahr eines Schadenseintritts für Rechtsgüter Dritter geschaffen hat.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010