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Warum sind die Fristen der §§ 121, 124 BGB keine Verjährungsfristen? Um welche Art von Fristen handelt es sich?
Der Verjärung unterliegen gem. § 194 BGB nur Ansprüche, nicht aber Gestaltungsrechte. Es handelt sich deshalb um Ausschlussfristen, die von Amts wegen zu beachten sind.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010