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(P) Anwartschaftsrecht auf Grundstücke
= gesicherte Erwerbsposition
h.M.
1. Vereinbarter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Übertragenden
2. Auflassungsvormerkung oder bindende Auflassung
= im Grundbuchamt eingegangener Antrag des Erwerbers auf Eigentumsüberschreibung, da Erwerber dann gem. §§ 883 II, 888 BGB; 17 GBO
a.A.
kein AnwR bei Grundstücken, Grundstückserwerb nur durch Einigung und Eintragung
Medicus: nur Vormerkung existiert
h.M.
1. Vereinbarter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Übertragenden
2. Auflassungsvormerkung oder bindende Auflassung
= im Grundbuchamt eingegangener Antrag des Erwerbers auf Eigentumsüberschreibung, da Erwerber dann gem. §§ 883 II, 888 BGB; 17 GBO
a.A.
kein AnwR bei Grundstücken, Grundstückserwerb nur durch Einigung und Eintragung
Medicus: nur Vormerkung existiert
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010