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Gibt es eine Legaldefinition des Begriffs "Handelsgeschäft"?
Ja, diese findet sich in § 343 HGB: Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010