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505
Wirkt der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner auch für die anderen Gesamtschuldner?
Ja, so § 424 BGB.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010