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Wozu dient das Ermittlungsverfahren?
Es dient zum einen dazu, festzustellen, ob gegen den Beschuldigten Anklage zu erheben ist, zum anderen dazu, Beweise zu sammeln und zu sichern.
Festzustellen, ob der Beschuldigte der Tat hinreichend verdächtig ist (§ 170 StPO)
Es kommt dadurch in Gang,dass d. StA vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt u. daher d. Ermittlungen aufnimmt (§ 160 I StPO)
Festzustellen, ob der Beschuldigte der Tat hinreichend verdächtig ist (§ 170 StPO)
Es kommt dadurch in Gang,dass d. StA vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt u. daher d. Ermittlungen aufnimmt (§ 160 I StPO)