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Entfernen, entschuldigtes (gem. § 142 (2) Nr. 2 StGB)
Entschuldigungsgrund
I.d.R. § 35 StGB Entschuldigender Notstand
(z.B. Schock, Angriff, etc.)
Prüfung im objektiven Tatbestand!
I.d.R. § 35 StGB Entschuldigender Notstand
(z.B. Schock, Angriff, etc.)
Prüfung im objektiven Tatbestand!
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Quelle: VS 3 Skript 3
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