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Bedarf es für die Fortsetzungsfeststellungsklage der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens, wenn Erledigung bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist eingetreten ist?
Das ist stark umstritten (Stichwort: "Fortsetzungsfeststellungswiderspruch"). Dafür spricht, obwohl die Widerspruchsbehörde der Beschwer nicht mehr abhelfen kann, dass sie die Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns feststellen kann und das Widerspruchsverfahren daher der Selbstkontrolle und der Entlastung der Gerichte dient. Dagegen spricht allerdings, dass das Widerspruchsverfahren auf Aufhebung bzw. Erlass eines VA gerichtet ist und nicht auf die Feststellung dessen Rechtswidrigkeit. Da ein Gerichtsurteil zudem eine stärkere Bindungswirkung besitzt als die Feststellung der Behörde ist zudem durch das Urteil ein stärkerer Rechtsschutz gewährleistet. In der Klausur sollte der zuletzt genannten Ansicht der Rechtsprechung gefolgt werden, um ein Hilfsgutachten zu vermeiden.
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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