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Alle Oberthemen / Jura / Europarecht / IPR/EPR
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Niederlassungsfreiheit
Primäre:Art 43 S1 EGV
begründet die erstmalige Niederlassung oder Verlegung
Stellt lediglich auf die Staatsangehörigkeit ab

Sekundäre:Art.43 S2 EGV
verlangt für unselbstständige Filialen zusätzlich noch die unternehmerische Ansässigkeit in der EU

Für Gesellschaften gilt dies nicht, denn sie besitzen keine Staatsangehörigkeit.Können sich auf Art.48 EGV berufen, wenn sie nach dem Recht eines EG-Mitgliedsstaates gegründet worden sind und den satzungsmäßigen/effektiven Sitz in einem dieser Staaten unterhält

Es muss nach EU-Maßgaben gegründet worden sein, sonst besteht kein Recht auf die Berufung der Niederlassungsfreiheit
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Karteninfo:
Autor: wacki
Oberthema: Jura
Thema: Europarecht
Schule / Uni: Bergische Universität Wuppertal - Schumpeter School of business and economics
Ort: Wuppertal
Veröffentlicht: 18.03.2010

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