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Ließe sich die Allgemeinheit der Wahl mit dem Argument anzweifeln, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren so urteilsfähig sind, dass ihnen das aktive Wahlrecht zukommen müsste?
Nein, denn das aktive Wahlrecht ist durch das Grundgesetz selbst (Art. 38 Abs. 2 GG) an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010