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Welche Menschen arbeiten fremdbestimmt und sind keine Arbeitnehmer?
Strafgefangene bspw. (öffentlich rechtliches Gewaltverhältnis)
§5 BetrVG
(4)
Satz 4:
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;
§5 BetrVG
(4)
Satz 4:
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;
Tags:
Quelle: §5, Abs.2, S.4, BetrVG
Quelle: §5, Abs.2, S.4, BetrVG
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016