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Wer ist zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG berechtigt?
Jeder Richter, für dessen Entscheidung es auf die Gültigkeit der betreffenden Norm ankommt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010