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Wann ist Falschaussage i.S.v. § 153 StGB vollendet?
Abschluss der Vernehmung!
Grund: Davor strafbefreiende Berücksichtigung von § 158 StGB möglich.
Grund: Davor strafbefreiende Berücksichtigung von § 158 StGB möglich.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010