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Unternehmerregress - 478
Verkäufer einer mangelhaften sache wird geschützt indem er einen Regressanspruch gegen den Lieferanten erhält
437, 478 I - unselbstständiger Regress (Minderung/Rücktritt/SE kl.+gr.)
478 II - selbstständiger Regress (bei Nacherfüllung ggü Verbraucher = Aufwendungsersatz)
478 III - Frist für Weiterverkäufer = 476 = Gefahrübergang an Verbraucher
478 VI - 377 HGB muss beachtet werden
437, 478 I - unselbstständiger Regress (Minderung/Rücktritt/SE kl.+gr.)
478 II - selbstständiger Regress (bei Nacherfüllung ggü Verbraucher = Aufwendungsersatz)
478 III - Frist für Weiterverkäufer = 476 = Gefahrübergang an Verbraucher
478 VI - 377 HGB muss beachtet werden
Tags: Handelsrecht, Kaufrecht
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