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Was besagt die Beachtung des Konsensprinzips im Zusammenhang mit den tripartistischen Arrangements der beruflichen Erstausbildung?
Konsensprinzip: Grundsätzlich erlässt die Bundesregierung keine Ausbildungsordnung, der die zuständigen Sozialparteien nicht zugestimmt haben.
Tripartismus: Beziehungen von Staat, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren.
Die Bundesregierung bezieht die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände nicht nur in Entscheidungsprozesse mit ein, sondern macht jede Entscheidung von der Zustimmung aller Beteiligten abhängig.
Tripartismus: Beziehungen von Staat, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren.
Die Bundesregierung bezieht die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände nicht nur in Entscheidungsprozesse mit ein, sondern macht jede Entscheidung von der Zustimmung aller Beteiligten abhängig.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010