Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
40
Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch (§ 251 StGB)
Umstritten ist, ob der Täter, der freiwillig die ihm noch mögliche Wegnahme aufgibt, von dem erfolgsqualifizierten Versuch strafbefreiend zurückgetreten ist:
- überwiegend wird ein solcher Rücktritt bejaht, da es für die Erfolgsqualifikation im Falle eines Rücktritts an dem strafbegründenden Versuch des Grunddelikts fehlt
- teilweise wird von der Literatur ein solcher Rücktritt abgelehnt, da die Kombination von Grundtatbestand und besonderer Folge als materielle Einheit verstanden wird und § 24 StGB das Ausbleiben der Rechtsgutsverletzung voraussetzt
Tags: Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010