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Kommt dem Bund eine originäre Gesetzgebungskompetenz für das Verwaltungsverfahrensrecht zu?
Nein, nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG ist der Bund nur für das „gerichtliche Verfahren“ zuständig. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch aus Art. 84 Abs. 1 GG a.F. eine Befugnis des Bundes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens in Bezug auf Materien abgeleitet, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. Diese Rechtsprechung dürfte auf Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG übertragbar sein, wobei den Ländern ihre Gesetzgebungskompetenz aufgrund der Abweichungsmöglichkeit verbleibt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010