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Sichtbares Dunkelfeld
Mit dem Begriff sichtbares Dunkelfeld bezeichnet man Straftaten, die zwar den Polizeiorganen zur Kenntnis gelange, die jedoch aus polizeitaktischen Erwägungen heraus nicht verfolgt werden.
Beispiel:
Bei Straftaten die im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen oder Ausschreitungen bei Fußballspiele, bei denen die Polizei unter dem polizeitaktischen Gesichtspunkt der sog. „Deeskalation“ von einem Einschreiten absieht.
Beispiel:
Bei Straftaten die im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen oder Ausschreitungen bei Fußballspiele, bei denen die Polizei unter dem polizeitaktischen Gesichtspunkt der sog. „Deeskalation“ von einem Einschreiten absieht.