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Arbeitsschutzrecht
Gesundheits- und Unfallschutz
Gesundheits- und Unfallschutz
AG werden verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der AN vermieden wird.
Die Einhaltung der Bestimmung wird von den Gewerbeaufsichtsämtern und auf betriebsebene von den Sicherheitsbeauftragten überwacht.
Die von den berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind im Betrieb den AN bekannt zu geben.
Die Einhaltung der Bestimmung wird von den Gewerbeaufsichtsämtern und auf betriebsebene von den Sicherheitsbeauftragten überwacht.
Die von den berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind im Betrieb den AN bekannt zu geben.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010