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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Wahlen und Abstimmungen
Wahlen sind Personalentscheidungen, Abstimmungen und Sachentscheidungen

Ob und wie Wahlen erfolgen, folgt nicht aus Art.20 II 2GG sondern aus anderen Stellen des GG.

-BT wird auf 4 Jahre gewählt Art.39 I 1 GG
-Wahlperiode endet mit Zusammentritt des neuen BT  Art.39 I  2 GG
-Änderung der laufen Wahlperiode ist unzulässig Art.79 III i.V.m. Art. 20 II GG
-Aufläsung des BT bei nicht zustande kommen der Kanzlermehrheit , BP kann gemäß Art.63. IV GG den BT auflösen
-Vertrauensfrage Art. 68 GG
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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