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11. Kalkulation
11.5. Gemeinkosten
11.5. Gemeinkosten
Kostenbestandteile, die im Gesamtprozess anfallen, aber nicht direkt zugeordnet werden können, werden als Gemeinkosten bezeichnet.
Sie sind in Form einer Umlage auf die Positionen des LV verteilt.
Man unterscheidet zwischen:
Baustellengemeinkosten (BGK) und
Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)
Sie sind in Form einer Umlage auf die Positionen des LV verteilt.
Man unterscheidet zwischen:
Baustellengemeinkosten (BGK) und
Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010