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Verschuldenszurechnung im Rahmen des § 912 BGB?
Verschulden beauftragter Personen (Bsp.: Bauunternehmer und deren Hilfspersonen) wird weder über § 278 noch über § 831 zugerechnet. Das Verschulden des Architekten als "Repräsentant" ist jedoch nach der Rechtsprechung gem. § 166 analog zu vertreten. Nach der Gegenansicht kommt keine Analogie in Betracht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010