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Konkurrenz zwischen BereicherungsR und EBV?
h.M. nicht nebeneinander anwendbar
§§ 994 ff BGB regeln Verwendungsersatz abschließend zum Schutz des Eigentümers
Telos EBV: Besitzer anders behandeln als Nicht-Besitzer, Besserstellung von redlichem gegenüber unredlichem Besitzer
a.A. keine Sperrwirkung bei Verwendungsersatz
wg. § 951 II 1 BGB
bereicherungsrechtlicher Abschöpfungsgedanke soll auch dem unredlichen Besitzer zugute kommen. Schutz des Eigentümers durch Grundsätze aufdrängender Bereicherung.
BEACHTE: Streit nur Relevant bei Verwendungsersatz nach EBV!
§§ 994 ff BGB regeln Verwendungsersatz abschließend zum Schutz des Eigentümers
Telos EBV: Besitzer anders behandeln als Nicht-Besitzer, Besserstellung von redlichem gegenüber unredlichem Besitzer
a.A. keine Sperrwirkung bei Verwendungsersatz
wg. § 951 II 1 BGB
bereicherungsrechtlicher Abschöpfungsgedanke soll auch dem unredlichen Besitzer zugute kommen. Schutz des Eigentümers durch Grundsätze aufdrängender Bereicherung.
BEACHTE: Streit nur Relevant bei Verwendungsersatz nach EBV!
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010