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Was passiert im Insolvenzverfahren mit Grundpfandrechten von Gläubigern?
Inhaber von Grundpfandrechten sind gem. § 49 InsO zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010