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Strafrechtlicher Schutz des Opfers (Opferentschädigungsgesetzt)
Zur Besserstellung des O. wurde 1976 das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erlassen, welches dem Opfer erlaubt, Entschädigungsanträge zu stellen. Kritisiert wird an diesem Gesetz, dass es mit den Opfern Vorsätzlicher Gewaltdelikte nur einen relativ kleinen Personenkreis erfasst. Auch werden die Möglichkeiten dieses Gesetzes aufgrund seiner geringen Bekanntheit noch relativ selten genutzt. Zumeist gehen die Entschädigungsansprüche des Opfers ohnehinh auf die Krankenversicherungen über.