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Aufbau Verpflichtungsklage Begründetheit
Die Verpflichtungsklage ist begründet, wenn die Ablehnung oder Unterlassung des VA rechtswidrig ist, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt und die Sache spruchreif ist.
I.Anspruch auf VA
1.Anspruchsgrundlage
2.formelle Vorraussetzungen
3.materielle Vorraussetzungen
II.Spruchreife
>Dies ist der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hat.
I.Anspruch auf VA
1.Anspruchsgrundlage
2.formelle Vorraussetzungen
3.materielle Vorraussetzungen
II.Spruchreife
>Dies ist der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hat.